Einen Garten pachten! Welche Kosten erwarten mich?

Die Anpachtung eines Gartens, Wiese oder Ackerfläche setzt vorraus, dass Sie Mitglied in unserem Verein werden. Die einmalige Aufnahmegebühr hierfür beträgt derzeit 150,00 Euro. Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag liegt ab dem 01.01.2023 bei 108,00 Euro. Erst wenn Sie Mitglied sind, können Sie einen Pachtvertrag mit uns abschließen. Die Höhe der jeweiligen Pacht, ist abhängig von der Größe des Grundstücks und der Nutzungsart.

aktuelle Pachten:
1. Gartenland: 0,10 Euro/ pro Quadratmeter und Jahr
2. Wiese/ Weide: 0,02 Euro/ pro Quadratmeter und Jahr
3. Ackerland: 0,02 Euro/ pro Quadratmeter und Jahr
 
Mit der Anpachtung eines Gartens können eventuell noch weitere Kosten auf Sie zukommen. Wie zum Beispiel eine Ablösesumme für auf dem Grundstück befindliche Aufbauten, Anpflanzungen etc. an den Voreigentümer oder den Bezirk. Die Höhe der Ablösesumme ist selbstverständlich immer abhängig vom Zustand des Pachtlandes. Auch die Aufnahme in eine bestehende Wasser- bzw. Lichtgemeinschaft kann mit Kosten verbunden sein. Dieses erfragen Sie bitte im Bezirk (Büro Schwerin) oder dem Vorstand des jeweiligen Unterbezirkes.
 
Wir möchten darauf hinweisen, dass sowohl bei der Aufnahmegebühr, als auch der jährlichen Pacht und, dem Mitgliedsbeitrag die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Ratenzahlung besteht.