Bereich Frankfurt

Der Ausschluss des Bezirks Frankfurt e.V. aus dem Hauptverband

gilt weiterhin!

Wechsel des Verwalters der Pachtflächen

Aktuelles in aller Kürze

Urteil des Landgerichtes Karlsruhe vom 01.02.2024 in Sachen Ausschluss des Bezirks Frankfurt e.V. aus dem Hauptverband e.V.

Am 01.02.2024 verkündete das erstinstanzliche Gericht das Urteil in Sachen Ausschluss des Bezirks Frankfurt aus unserem Hauptverband. Das Gericht folgte leider nicht unseren Argumenten. Nach Erhalt der Urteilsbegründung werden wir diese werten und über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig! 

Für Sie, unsere Pächter, ändert sich deshalb derzeit nichts. Entgegenstehende Aussagen sind unwahr.

Deshalb gilt:

  • Ihre Pachtverhältnisse bleiben bestehen.
  • Der Bezirk Frankfurt ist nach wie vor ausgeschlossen und darf unsere Pachtflächen nicht verwalten.
  • Zur Fortführung Ihrer Pachtverträge ist die Mitgliedschaft im Bezirk Frankfurt nicht erforderlich.
  • Sie werden weiterhin von den Bezirken Erfurt, Karlsruhe oder Stuttgart betreut.
  • Behalten Sie Ihre Mitgliedschaft im Bezirk Erfurt, Karlsruhe oder Stuttgart bei.
  • Lassen Sie sich bitte nicht durch den Bezirk Frankfurt unter Druck setzen.

Sicher ist, dass wir uns weiterhin für Sie einsetzen werden.

Sie sollen von den organschaftlichen Auseinandersetzungen, für die Sie der Bezirk Frankfurt instrumentalisiert, verschont bleiben und vor allem

Sie sollen in Ruhe und Frieden gärtnern können.

 

Ihre Gemeinschaftseinrichtungen

Liebe Pächterinnen und Pächter,

Sie haben sich in vielen Arbeitsstunden und mit hohem persönlichen Einsatz in der Vergangenheit in Ihren Gartenanlagen Gemeinschaftseinrichtungen (Vereinsheime, Toilettenanlagen, Wege, Spielplätze und ähnliches) geschaffen.

Im Sinne einer guten Gartengemeinschaft stehen diese Einrichtungen allen Pächterinnen und Pächtern zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung, sei es für Ihre Versammlungen, den fachlichen Austausch oder einfach nur zum geselligen Beisammensein.

Leider haben wir feststellen müssen, dass der Vorstand des Bezirks Frankfurt die von Ihnen geschaffenen Einrichtungen als sein Eigentum ansieht. Mehreren Pächterinnen und Pächtern hat der Bezirk Frankfurt bereits den Zugang und die Nutzung verweigert.

Der Bezirk Frankfurt verlangt nun von diesen für die Nutzung,    z.B. der Wasser- und Stromleitungen, Gebühren von bis zu € 120 p.a. Die Pächterinnen und Pächter sollen also dafür zahlen, dass sie die Einrichtungen nutzen, die sie selbst geschaffen haben.

Das kann und darf nicht hingenommen werden.

Wir werden mit allen legalen Mitteln dafür kämpfen und sorgen, dass Ihre Einrichtungen wieder Ihnen allen zur Verfügung stehen.

Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Hauptvorstand

Sachstand per Januar 2024:

Nachdem wir in ihrem Interesse alle durch den ehemaligen Bezirk Frankfurt geschlossenen Pachtverträge für Gemeinschaftsflächen gekündigt haben, laufen deren Rückgaben.

Wir freuen uns, ihnen mitteilen zu können, dass per 12.01.2024 im ersten Unterbezirk die Gemeinschaftsflächen übergeben worden sind.

Leider mussten wir in den übrigen Fällen Räumungsklagen erheben, denn die Unterbezirksvorstände des Bezirks Frankfurt haben die wirksam ausgesprochenen Kündigungen und die Aufforderungen zur Herausgabe ignoriert.

Die Gemeinschaftsflächen werden von uns - so wie es den Regeln des Bundeskleingartengesetzes entspricht - nicht erneut verpachtet.

Denn Gemeinschaftsflächen dienen dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Pächter und Mitglieder des mit der Verwaltung beauftragten Bezirks.

 


Der Bezirk Frankfurt muss alle Unterlagen an den Hauptverband herausgeben.

  • Am 17.02.2023 hat das Landgericht Karlsruhe den Bezirk Frankfurt durch vollstreckbares Anerkenntnisurteil zur Erteilung von Auskunft und zur Herausgabe aller Pachtverträge und Pachtunterlagen an den Hauptverband verurteilt. Der Bezirk Frankfurt hat den Herausgabeanspruch des Hauptverbands anerkannt. Das Urteil ist somit „ohne wenn und aber“ vollstreckbar.
  • Mit dieser Entscheidung hat das Gericht gleichzeitig zu erkennen gegeben, dass es der Klage des Bezirks Frankfurt gegen seinen Ausschluss aus dem Hauptverband keine Erfolgsaussichten einräumt.

Das Wichtigste:

  • Der Bezirk Frankfurt darf nicht mehr
    • die Pachtflächen des Hauptverbands und deren Einrichtungen und Anlagen (z.B. Vereinsheime, Wege in den Gartenanlagen, Parkplätze, Strom-oder Wasserleitungen) nutzen,
    • für deren Nutzung von Ihnen "Gebühren" erheben.

Weiterführende Informationen

  • zur Verwaltung ab dem Jahr 2023 finden Sie hier 
  • zu der vom Bezirk Frankfurt angedrohten "Infrastrukturabgabe" sowie Strom und Wasser hier 

  • Betretungsverbote für Flächen des Hauptverbandes wurden ausgesprochen gegenüber Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern des Bezirks Frankfurt.
  • Wegen eines trotz Betretungsverbot vorsätzlich begangenen Hausfriedensbruchs durch unberechtigtes Eindringen in fremdes Besitztum (Anwesen der Vereinsgaststätte des Unterbezirks Frankfurt Nied) wurden bereits gem. § 123 Strafgesetzbuch Strafanzeigen erstattet und Strafanträge gestellt.

  • Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 07.12.2022, das der Bezirk Frankfurt unentwegt kommuniziert, hat in der Praxis keine Auswirkungen auf die Verwaltung der Flächen im Bereich Frankfurt, denn das Urteil betrifft nicht den Ausschluss des Bezirks Frankfurt aus dem Hauptverband e.V.  Die Flächen werden deshalb ab dem Jahr 2023 von den Bezirken Erfurt, Karlsruhe und Stuttgart verwaltet. Nur die Mitarbeiter dieser Bezirke sind Ihre kompetenten Ansprechpartner.

 


 

Hintergründe und Auswirkungen auf Ihre Pachtverträge und die Vereinsmitgliedschaft

Der Bezirk Frankfurt wurde am 06.05.2022 durch Beschluss der Hauptversammlung mit sofortiger Wirkung aus dem Hauptverband e.V. ausgeschlossen. 12 von 14 Mitgliedern des Hauptverbands hatten dazu den Antrag gestellt und die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung eingefordert. Auf dieser Hauptversammlung am 06.05.2022 haben die Mitglieder des Hauptverbands dann - bei einer Gegenstimme (durch den Bezirk Frankfurt) - den Ausschluss des Bezirks Frankfurt aus dem Hauptverband beschlossen.

Die wesentlichen Gründe für den Ausschluss lagen u. a. in groben und fortgesetzten Verstößen des Bezirks Frankfurt gegen seine Pflichten als Mitglied des Hauptverbands und in erheblichen Pflichtverletzungen seiner Vorstandsmitglieder.

Der Bezirk Frankfurt e.V. ist infolge seines Ausschlusses nicht mehr Mitglied des Hauptverbands, und sein Auftrag zur Verwaltung der Pachtflächen des Hauptverbands ist dadurch beendet worden. Der Bezirk Frankfurt darf somit in Pachtangelegenheiten des Hauptverbands nicht mehr tätig werden und den Pächterinnen und Pächtern auch keine Weisungen geben.

Die Pachtverwaltung für die Flächen der Generalpachtverträge im Bereich Frankfurt wird ab dem Jahr 2023 von den angrenzenden Bezirken Erfurt, Karlsruhe und Stuttgart fortgeführt.

Was sind die Auswirkungen auf Ihre Pachtverträge?

Ihre Pachtverträge mit dem Hauptverband e.V. blieben davon unberührt und werden unverändert fortgeführt.

Wie können Sie prüfen, ob Ihr Pachtvertrag davon betroffen ist?

Ob Ihr Pachtvertrag mit dem Hauptverband abgeschlossen ist, können Sie aus Ihrem Pachtvertrag ersehen. Ihr Pachtvertrag ist mit dem Hauptverband abgeschlossen, wenn in dessen § 1 der Hauptverband als Verpächter genannt ist, auch wenn der Pachtvertrag durch den Bezirk Frankfurt unterschrieben sein sollte.

Was sind die Auswirkungen auf die Vereinsmitgliedschaft im Bezirk Frankfurt?

Ihre Vereinsmitgliedschaft im Bezirk Frankfurt e.V. bleibt davon ebenfalls unberührt. Die Aufrechterhaltung der Vereinsmitgliedschaft im Bezirk Frankfurt e.V. ist für die Fortführung des Pachtvertrages aber nicht erforderlich. Wenn Sie die Vereinsmitgliedschaft im Bezirk Frankfurt kündigen wollen, muss Ihre Kündigung bis 30.09. eines Jahres dem Bezirk Frankfurt (nicht dem Hauptverband) zugegangen sein.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie einen Nachweis darüber erhalten, dass die Kündigung dem Bezirk Frankfurt zugegangen ist. Leider hat sich herausgestellt, dass der Bezirk Frankfurt sogar per Einschreiben an ihn gesendete Kündigungserklärungen nicht annimmt, sodass die Kündigungen nicht wirksam werden und die Vereinsmitgliedschaft fortbesteht. 

Fachblatt Eisenbahn-Landwirt

Unsere kostenlose Mitgliederzeitung "Eisenbahn-Landwirt" wurde im Monat Januar 2023 nochmals an alle Pächterinnen und Pächter verteilt. Ab dem Monat Februar 2023 erhalten nur noch diejenigen Pächterinnen und Pächter den Eisenbahn-Landwirt, die Mitglieder der neuen verwaltenden Bezirke Erfurt, Karlsruhe und Stuttgart geworden sind.

Datenschutz

Der Datenschutz hat bei uns im Hauptverband einen hohen Stellenwert und ist weiterhin gewährleistet. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Pachtverwaltung und für die Zusendung des Fachblattes "Eisenbahn-Landwirt" verarbeitet. Falls Fragen dazu auftreten, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.