Ausschreibung eines Malwettbewerbs "Garten"

Für den Menschen - 100 Jahre Bahn-Landwirtschaft

Wettbewerbsbedingungen

  1. Veranstalter
    Hauptverband der Bahn-Landwirtschaft e.V. Bonn
  2. Teilnahmeberechtigte
    1. Mitglieder und Pächter der Bahn-Landwirtschaft und ihre wirtschaftlich nicht selbstständigen Familienangehörigen.
    2. Mitglieder der BSW - Foto/Filmgruppen
    3. Alle BSW - Förderer und ihre wirtschaftlich nicht selbstständigen Familienangehörigen.
    4. Mittarbeiterinnen und Mitarbeiter der  Konzernunternehmen der DB AG und des Bundeseisenbahnvermögens
  3. Einsendeschluss: 31.08.2010
    Sendungen, die nach diesem Termin eintreffen (Eingangsstempel), können nicht berücksichtigt     werden. Einsendungen bitte an:
    Hauptverband der Bahn-Landwirtschaft e.V.
    Geschäftsführung
    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 2
    53175 Bonn
  4. Zugelassene Exponate
    Es ist für den Wettbewerb nur die Aquarell-Technik zugelassen.
  5. Bildgröße
    ca. DIN A 29,7 cm) oder im Passepartout mit Außenabmessungen 40 x 50 cm
    ca. DIN A 3 (29,7 x 42cm) oder im Passepartout mit Außenabmessungen 50 x 60 cm   
    Natürlich sind auch Papierformate in gängigen Aquarell-Malblockgrößen (24 x 32 cm, 30 x 40 cm oder 35 x 42 cm) möglich.
  6. Themen  "Garten für den Menschen“
    Der Hauptverband der Bahn-Landwirtschaft möchte - mit Unterstützung der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) - mit einem Fotowettbewerb die Wahrnehmung für die Gärten der  Bahn-Landwirtschaft schärfen und das Bewusstsein für die Vielfalt der Natur im Garten stärken. Der Hauptverband der Bahn-Landwirtschaft sucht Ihre „kleinen Paradiese Garten“ – Gehen Sie mit offenen Augen durch Ihre Gärten und halten Sie fest, was für Sie an der Natur so lebens- und liebenswert ist. Dabei halten wir unsere Vorgabe bewusst offen, um Ihren Ideen jeden Freiraum zu lassen.
  7. Bilderzahl
    Es können maximal 3 Original-Werke eingereicht werden.
  8. Bildzettel
    Jedes Exponat ist mit einem Bildzettel zu versehen. Der Bildzettel ist auf der Rückseite des Exponates links unten zu befestigen.
  9. Ermittlung der Preisträger
    Eine unabhängige Fachjury tritt zeitnah zum Einsendeschluss zusammen und kürt die     schönsten Bilder. Für den Wettbewerb vergibt die Jury für jedes Bild Punkte von 1 (niedrigste      Wertung) bis 10 (höchste Wertung). Das Ergebnis der Jury-Sitzung wird den Teilnehmern über den Ausrichter mitgeteilt. Außerdem wird es nach Möglichkeit zeitnah in die BLW-Homepage (www.blw-aktuell.de) und in die BSW-Homepage (www.bsw-foto.de) im Internet eingestellt.
    Preise
    1. Preis Reisegutschein für 1 Woche 2 Personen in einem BSW Ferienhotel nach Wahl
    2. Preis Reisegutschein für1 Wochenende, 2 Personen in einem BSW-Ferienhotel nach Wahl + Highlight im gewählten Ort
    3. Preis Reisegutschein für 1 Wochenende, 2 Personen in einem BSW-Ferienhotel nach Wahl + Sektfrühstück
    4. - 5. Preis  Bildbände
    5. - 8. Preis Gutscheine
    Die Preisträger des 1. - 3. Preises werden zur Jubiläumsveranstaltung der Bahn-Landwirtschaft
    am 07.10.2010 in Bonn eingeladen und bekommen dort ihren Preis überreicht.
  10. Rechte am Exponat
    Der Künstler versichert, dass er alleiniger Urheber der zum Wettbewerb eingerichteten Exponaten ist, über diese und die an ihm bestehenden  Nutzungsrechte frei verfügen darf und sämtliche  Exponate frei von Rechten Dritter sind. Der Künstler hat dafür einzustehen, dass die abgebildeten  Motive/Personen oder die Inhaber der Rechte an  abgebildeten Gegenständen und Kunstwerken sowie etwaige Urheber von Bildern, aus denen die im  Wettbewerb eingereichten Arbeiten durch eine Bearbeitung oder Umgestaltung hervorgegangen sind, die Einwilligung zur Veröffentlichung und Verwertung nachweisbarer Form erteilt haben. Der Künstler versichert, bei der Herstellung seiner
    Aufnahmen nicht gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, insbesondere auch nicht gegen
    Vorschriften betreffend des Natur- und  Artenschutzes. Der Künstler haftet für sämtliche Schäden, die dem Veranstalter dadurch entstehen, dass er die erforderliche Einwilligung abgebildeter oder dritter Personen nicht eingeholt hat. Der Autor hat den Veranstalter von solchen Ansprüchen Dritter
    freizustellen. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, es sei denn, es fällt ihm Vorsatz
    oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Künstler ist mit einer honorarfreien Veröffentlichung (Aufnahmen/Fotos seiner Exponate) auf Präsentations-CD, Homepage und in der Presse sowie zu Werbezwecken für  Ausstellung und die Stiftung BSW, sowie die Bahn-Landwirtschaft einverstanden. Die Bilder dürfen in die digitale BSW-Bild-Datenbank und der Bild-Datenbank der FISAIC aufgenommen werden, um damit Bildbesprechungen und Präsentationen zu ermöglichen. Die weiteren Nutzungs- und Verbreitungsrechte verbleiben der  Bahn-Landwirtschaft. Ausgewählte Exponaten werden im Dienstgebäude der Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens in Jahr 2011 in einer Dauerausstellung präsentiert. Nach Abschluss der Ausstellung werden die Originale den Künstlern wieder zurückgegeben.
  11. Weitere Bestimmungen
    Alle Bilder, die den Ausschreibungsbedingungen nicht entsprechen, werden der Jury nicht vorgelegt. Durch die Einsendung seiner Bilder und Bilddateien erkennt jeder Teilnehmer die hier aufgeführten Bedingungen als verbindlich und die Entscheidung des Preisgerichtes, das unter Ausschluss des Rechtsweges tagt, als unanfechtbar an. Die  Bahn-Landwirtschaft verpflichtet sich, alle  Einsendungen mit größter Sorgfalt zu behandeln.
    Für Verluste oder Beschädigungen wird keine Haftung übernommen.